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Werkstudent ~ Vor- und Nachteile im Überblick

Werkstudent ~ Vor- und Nachteile im Überblick

Die Mehrheit der Studenten möchte sich neben dem Studium ein paar Euro dazu verdienen. Miete, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, Freizeitbeschäftigungen und Lebenshaltungskosten müssen bezahlt werden und man möchte ja nicht für immer von den Eltern abhängig sein. Es gibt verschiedene Jobmodelle, die für  Studierende wie dich infrage kommen. Du kannst z.B. einen Minijob machen. Aber was ist, wenn du mehr verdienen möchtest oder musst? Wenn du bereits während des Studiums in einem Unternehmen arbeiten möchtest, dessen Tätigkeiten zu deinem Studium passen und du mehr als bei einem Minijob verdienen möchtest, dann solltest du dir überlegen, ob eine Stelle als Werkstudent für dich infrage kommt. Früher oder später stößt du sicher auf eine Stellenausschreibung für Werkstudenten, aber was ist das überhaupt?

werkstudent

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um als Werkstudent zu arbeiten?

Ein Werkstudent ist ein in Vollzeit immatrikulierter Student oder Studentin einer Fachhochschule oder Universität, der während der Vorlesungszeit über einen längeren Zeitraum bis zu maximal 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeitet. Der Student oder die Studentin sind aktuell nicht im Urlaubssemester und hat sein 25. Fachsemester nicht überschritten. 

Außerdem ist es wichtig, dass die 26-Wochen Regel eingehalten wird. Das bedeutet, dass der Werkstudent maximal 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, z.B. während der Semesterferien oder im Pflichtpraktikum.

Wie viel kann ich als Werkstudent verdienen?

 Für Werkstudenten gilt wie für alle anderen Arbeitnehmer in Deutschland auch der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Nach oben hin gibt es keine Grenze. Die einzige Grenze, die du als Werkstudent nicht überschreiten darfst, ist eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche.

Studentensteuererklärung

Welche Vorteile hat der Werkstudenten Vertrag?

Als Werkstudent zahlst du viel weniger Sozialversicherungsbeiträge als normale Teilzeitangestellte. Somit bleibt mehr netto vom brutto übrig. Dir wird lediglich der Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Rentenversicherung (9,35 % vom brutto) abgezogen. Dein Status bei der Krankenversicherung bleibt unverändert, also entweder bist du weiter kostenlos familienversichert oder studentisch gesetzlich versichert oder privat versichert wie vorher auch. Das gilt auch, wenn du z.B. in den Semesterferien Vollzeit arbeitest. Außerdem knüpfst du bereits eine Menge Kontakte und erhältst Informationen über interne Stellenausschreibungen. Vielleicht stellst du dich sogar so gut an, dass du direkt nach deinem Studium als Vollzeitangestellter im gleichen Unternehmen anfangen kannst.

Und selbst wenn nicht, hast du zumindest die Chance deine Bachelor- oder Masterarbeit in diesem Unternehmen zu schreiben.

Ein Werkstudentenzeugnis ist selbstverständlich sehr hilfreich bei der späteren Arbeitssuche.

Außerdem bezahlen  dein Arbeitgeber und du bereits in die Rentenkasse ein. Als Werkstudent hast du den Vorteil, dass die Mindestlohnregelung auch für dich gilt. Das heißt, du verdienst gutes Geld – mindestens 8,50 € pro Stunde.

Ein Vorteil ist auch, dass du zwar eine Grenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche hast, du aber in den Semesterferien ganz einfach mehr arbeiten und somit mehr verdienen kannst. Als Minijobber ist das aufgrund der Vergütungsgrenze nicht möglich.

Ein weiterer Vorteil ist, das Werkstudentenjobs oft als Pflichtpraktikum angerechnet werden können, da sie zu deinen Studieninhalten passen. Prüfe dies aber auf jeden Fall rechtzeitig mit der verantwortlichen Person an deiner Uni oder Fachhochschule.

Während deiner Arbeit als Werkstudent hast du außerdem Anspruch auf Gehalt während Krankheit, bezahltem Urlaub, Mutterschutz und Arbeitsschutz.

Welche Nachteile hat der Werkstudenten  Vertrag?

Da du als Werkstudent keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen musst, hast du bei Verlust des Jobs bzw. Studienabschluss keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Solltest du dein Studium mit BAföG finanzieren, lohnt sich die Arbeit als Werkstudent evtl. finanziell nicht, da du wahrscheinlich mit deinem Einkommen die BAföG-Freibeträge übersteigst und somit zwar mehr Zeit in die Arbeit investierst, ohne wesentlich mehr Geld als in einem Minijob zur Verfügung zu haben. Außerdem fällt ab 450 € monatlichem  Einkommen die Familienversicherung weg und man muss sich selbst studentisch kranken und pflegeversichern (derzeit ca. 86 €)

Werkstudent Nachteile

Der Werkstudent im Vergleich zu anderen Arbeitsmodellen im Studium 



Minijob Teilzeitjob Werkstudent
Arbeitszeit nicht definiert meist ca. 15-30 Stunden/Woche max. 20 Stunden/Woche Vorlesungszeit
Vergütung maximal 450 € pro Monat mindestens 9,82 € pro Stunde mindestens 9,82 € pro Stunde
Krankenversicherung Familienversicherung möglich 7,3 % vom Bruttogehalt pauschal 76,85 €
Pflegeversicherung Familienversicherung möglich 1,275 % vom Bruttogehalt pauschal 25,57 €
Arbeitslosenversicherung nicht versichert 1,35 % vom Bruttogehalt nicht versichert
Rentenversicherung Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 4 SGB III möglich 9,35 % vom Bruttogehalt 9,35 % vom Bruttogehalt

Rechenbeispiel Werkstudent- vs. Teilzeitvertrag

angenommen du arbeitest 20 Stunden zum Mindestlohn von 9,82 pro Stunde.

20 Stunden * 4 Wochen = 80 Stunden * 9,82 € pro Stunde = 785,60 Euro brutto Monat

Dann ergibt sich als Werkstudent :

785,60 € - 76,85 € KV -25,57 € PV - 73,45 € RV = 609,73 € - Steuer

Mit Teilzeitvertrag:

785,60 € - 57,35 € KV - 10,02 € PV - 10,61 AV - 73,45 RV = 634,17 € - Steuer

in diesem Fall ist ein Teilzeitvertrag also besser. Sofern du kein BAföG beziehst, darfst du dann auch mehr als 20 Stunden arbeiten.

Angenommen du verdienst 20 Euro pro Stunde und dadurch 1600 Euro Monatsbruttogehalt. Dann ergibt sich

als Werkstudent: 1600 € -76,85 € KV -25,57 € PV -149,60 = 1347,98 € - Steuer

in Teilzeit: 1600 € - 116,80 €  KV -20,4 € PV - 21,60 € AV -149,60  RV= 1291,60 € -Steuer

Du siehst also, die Antwort, auf die Frage, was besser ist, ist individeuell und ganz einfach auszurechnen. Zumal jetzt bei Studierenden das Alter berücksichtigt werden muss, weil das die Beitragshöhe beeinflusst und für BAföG Empfänger sollte man auch bedenken, dass alles über 5400 Euro pro Jahr vom BAföG abgezogen wird.  Darum lohnt es sich für gewöhnlich nicht, mehr als einen Mini- oder Ferienjob anzunehmen.

Bei dieser Frage muss das Gesamtbild betrachtet werden, was ich nicht für jeden im Kommentar kann, aber gefühlt jeder fragt. Ich werde versuchen einen Vergleichrechner für dich zu programmieren, aber bis dahin wirst du leider selbst rechnen müssen. Sorry.


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175 Kommentare

  • Liebe Luisa, bin wirklich sehr erfreut auf dich gestoßen zu sein. Ich hätte da auch eine Frage: Mein Mann, mein Sohn und ich sind vor drei Monaten zurück aus der Türkei nach Deutschland gekehrt und bekommen zur Zeit finanzielle Unterstützung vom jobcenter. Ich bin in Mutterschaftszeit und kann leider noch nicht arbeiten. Mein Mann studiert Softwareentwicklung in Istanbul an einer Uni und hat noch 2Jahre. Sein Master Program ist jedoch online. Deswegen haben wir auch kein Bafög bekommen, da ein Onlinestudium nicht als Vollzeitstudium anerkannt wird. Er schaut nach einer Arbeit und weil er studiert, dachte er sich zu bewerben als Werkstudent Position. Wir sind familienversichert. Wäre es jetzt in unserem Falle sinnvoll direkt als Werkstudent oder als Teilzeitjob mit der Arbeitsstelle zu reden.Und würde mein Mann in beiden Fällen weiterhin Unterstützung vom jobcenter bekommen?
    Wir würden eigentlich gerne weiterhin Unterstützung bekommen, da mein mann über sein Masterstudiumhinaus noch drei mal die Woche zum Deutschkurs gehen muss.
    Lieben Dank im Vorraus
  • Hey Betül,

    sorry, aber diese Frage ist zu individuell undumfangreich für eine öffentliche Kommentarspalte. Das kann ich hier nicht einfach mal so nebenbei beantworten.
  • Hallo Luisa,
    Ich besuche gerade das Studienkolleg (eine Art Einrichtung um mein Ausländisches Abitur zu anerkennen) und die gehört zu der Uni und da wurde ich als Vollzeit Kollegiat immatrikuliet.
    Da ich auch eine Medizinische Ausbildung habe und eine Stelle an dem Klinikum erhalten habe.
    Hatten die Möglichkeit zwischen zwei Varianten zu wählen ( zwischen Minijob und Werkstudent)
    Die Frage ist:
    darf ich Als Kollegiat im Studienkolleg mit Uni-Immatrikulation als Werkstudent arbeiten?
    Lohnt es sich an dem Fall als minijob oder Werkstudent zu Arbeiten?
    Ich erhalte auch Schüler-bafög.
    Und ob ich als Werkstudent auch nur an die Ferien (Winterferien und Osterferien) mit 40 Studen der Woche zu arbeiten ohne auf die Vollzeit Stelle zu wechseln.

    Bedanke mich im voraus
  • Hey Ibrahim,

    mehr als Minijob lohnt sich in der Regel nicht für BföG Empfänger. Alles über 6240 Euro Jahresbruttolohn wird vom BAföG wieder abgezogen. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich mich für Minijob entscheiden. Das kannst du auch als Vollzeit-Ferienjob machen, statt 520 jeden Monat.
  • Hallo Luisa,

    das ist ja wirklich ein Thema bei dem man im Internet mit verschiedenen Informationen erschlagen wird.
    Ich arbeite schon länger Teilzeit à 20 Stunden pro Woche. Ich habe mich nun entschieden nochmal ein Studium mit Mitte 40 zu beginnen.
    D.h. mein Arbeitsvertrag besteht ja schon länger.
    Werden bei Beginn eines Vollzeitstudiums automatisch die Sozialversicherungsangaben geändert oder bleibt ein Vertrag erstmal so bestehen?
    Oder ist der Status als Werkstudent ab einem gewissen Alter nicht mehr gegeben?

    Als Werkstudent wäre ich ja auch günstiger für den Betrieb. Aber im Grunde müsste man ja da dann den Vertrag nochmal ändern, oder?

    Besten Dank für die informative Seite und das geduldige Beantworten von Fragen ;)

    Beste Grüße
    Olli
  • Hey Olli,

    für die Meldung der Sotialversicherungsangaben ist die Personalabteilung zuständig. Du selbst musst da gr nicht tun. Ich kenne keine Altersgrenze für Werkstudenten.
  • Hey Luisa,
    sehr guter Beitrag und vor allem die Antworten auf die vielen Kommentare sind super!
    Ich hätte auch eine Frage :)

    Ich bin 24 Jahre alt, bin fertige Bauingenieurin und fange jetzt im Oktober meinen Master in Bauingenieurwesen in Vollzeit an.
    Derzeit bin ich mit meinem neuen Arbeitgeber in Verhandlung. Ich will neben dem Studium 2-3 Tage in der Woche arbeiten und dann in den Semesterferien voll. Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf eine brutto Jahresgehalt von 55.000€ geeinigt, von dem wir dann anteilig runter rechnen je nachdem ob ich 2/5 Tagen oder 3/5 Tagen die Woche arbeite.
    Nun hat sich für uns die Frage gestellt, welches Arbeitsverhältnis am meisten Sinn macht, ob Werkstudentin oder Teilzeit. Er hatte zum Beispiel vorgeschlagen, dass ich ein Werkstudentenverhältnis beginne mit 20h die Woche und wir so entsprechend den Stundenlohn hochkalkulieren, dass ich auf die 55.000€ im Jahr komme.
    Hast du eine Idee? Gibt es etwas dass ich beachten muss? Eine Obergrenze im Gehalt z.B., den Steuerfreibetrag werde ich bei dem Gehalt ja im kommenden Jahr sowieso überschreiten.

    Vielen lieben Dank!
    Philine
  • Hey Philine,

    Das müsstest du dir selbst ausrechnen. da gibt es auch online Rechner. Du solltest beachten, dass du als Werkstudentin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, was ja bei so einem hohen Gehalt schon wichtig sein kann. Im Prinzip gehts dann nur um die Höhe der KV und damit Nettogehalt. In dem Kontext ist wahrscheinlich Werkstudentin preiswerter.
  • Hallo Luisa,
    Danke für diese hilfreiche gegenüberstellung in der Tabelle!
    Ich habe mich gefragt ob sich die prozentualen Angaben und Pauschalbeträge sich durch die Erhöhung der Obergrenze der Gleitzone ab 1.10.2022 auf 1.600 € bzw. 1.1.2023 auf 2.000€ ebenfalls verändern? Oder gelten diese weiterhin? Falls sich die Werte Verändernn, könnten Sie die Tabelle bereits für die neuen Werte bereitstellen? Dankeschön 😊
  • Hey Sophia,

    Die Beträge berücksichtigen die Anpassungen durch das Entlastungspaket noch nicht.
  • Ich arbeite jetzt für einen Monat als "Werkstudent" mit einem 40-Wochenstunden-Vetrag. Das wird die einzige Tätigkeit neben meinem Studium innerhalb von 12 Monaten sein. Was muss ich KV, etc. bezahlen? Ist das von der Krankenkasse abhängig und habe ich da eine Wahl?
  • Hey Frank,

    ein 40 Wochenstunden-Vertrag ist kein Werkstudentenvertrag. Das ist eine ganz normale Vollzeitanstellung bei der dein Arbeitgeber deine Krankenversicherung auromatidsch von deinem Gehalt abzieht und an deine KK übberweist. In einem Werkstudentenvertrag darf keine regelmäßige Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden stehen, obwohl in den Ferien trotzdem Vollzeit arbeiten darf. Wenn du das jetzt aber wirklich nur einen einzigen Monat machen willst, wäre auch ein Minijob eine Option. da darfst 6240 Euro pro Jahr verdienen, egal, ob du das monatlich auf 520 Euro aufteilst oder alles auf ein Mal in den Ferien verdienst. Der Vorteil ist, dass du da gar keine Abzüge hast. Du kannst weiter in der Familienversicherung deiner Eltern bleiben und zahlst auch erstmal keine Steuer und beim BAföG ist das auch kein Problem.
  • Hallo Luisa,

    danke erstmal für deinen Beitrag. Hab nun durch die Kommentare gescrollt und keine passende Antwort auf meine Situation gefunden. Vielleicht kannst du ja weiterhelfen, ich warte parallel auch noch auf Rückmeldungen seitens der Krankenkasse.

    Ich beginne nun einen berufsbegleitenden Teilzeitmaster und wollte dazu in Teilzeit (20h) mit meinem Bachelor arbeiten. Habe auch schon eine Stelle gefunden und mir wurde ein klassischer Arbeitsvertrag zugeschickt. Als ich der Arbeitsstelle dann mitteilte (war von Beginn an transparent), dass ich parallel ein Teilzeitmaster mache, wurde mir mitgeteilt, dass sie mich dann als Werkstudentin einstellen möchten, aber ich trotzdem "normal angestellt" (?) bin und nach Tarif bezahlt werde, also mit einem Gehalt von ca 1600 brutto, wie oben in deinem Beispiel angegeben. Ich bin etwas verunsichert und habe auch schon rumgerechnet. Im Grunde würde ich ja dann als Werkstudentin am Ende netto mehr raushaben, habe aber Sorgen, dass sich das in irgendeiner Form auf meine Rente auswirkt (irgendwie verrückt, da mit 28 dran zu denken... :D aber man weiß ja nie) oder ob das sonstige Nachteile für mich nach sich zieht, auch langfristig. Die Arbeitsstelle spricht von diversen Vorteilen - ich weiß auch, dass ich für die dann natürlich kostengünstiger bin. Für mich würden sich die Vorteile vermutlich auch ändern, wenn ich mit 30 nicht mehr studentisch krankenversichert bin. Ich bin einfach sehr verunsichert und weiß auch nicht, an wen ich mich mit diesem Anliegen noch wenden kann. Grundsätzlich stellt sich mir auch die Frage, ob ich überhaupt mit einem Teilzeit/berufsbegleitenden Master als Werkstudentin angestellt werden kann. Mit der Anfrage an die Arbeitsstelle wurde ich aber an die Krankenkasse vertröstet, die ich seit Tagen nicht erreichen kann bzw auf deren Rückmeldung ich warte.
    Vielleicht kannst du hierzu weiterhelfen.

    Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von dir freuen. Vielen Dank schonmal.
  • Hey Klara,

    als Werkstudentin zahlst du ja weiterhin deine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, nur Arbeitsamt und Krankenkasse fallen weg. Als normale Angestellte zahlt das dein Arbeitgeber für dich automatisch an die beiden stellen, weshalb du spöäter auch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und deine Krankenkassenbeiträge weiterhin vom der Höhe deines Einkommens abhängt. Als Werkstudentin hast du später keinen Anspruch auf ALG1 und zahlst bei deiner Krankenkasse eine Versicherungspauschale, die von deinem Konto eingezogen wird und nichts mit deinem Arbeitgeber zu tun hat.
    An der Rentenversicherung ändert sich überhaupt nichts. Das läuft weiter wie gewohnt. Um als Werkstudentin arbeiten zu dürfen, musst du aber vollzeit immatrikuliert sein. Teilzeit/berufsbegleitend geht nur mit normale Arbeitsvertrag, bei dem dann auch die Stundenzahl egal ist.
  • Hallo, ich habe aktuell einen Werkstudentenjob und zwei Minijob, bei dem einen Minijob bin ich aber quasi nur als Aushilfe angestellt, also werde nur sehr selten gebraucht. So gesehen also fest einen festen Werkstudentenjob und einen Minijob, insgesamt komme ich im Monat unter den Steuerfreibetrag und arbeite auch nicht mehr, als 20h/pro Woche. Also im Monat verdiene ich mehr als 450€. Muss ich hierbei meine Steuerklasse trotzdem ändern? und selber die KV zahlen?. Aktuell bin ich noch familienversichert. Davor hatte ich nur den einen Werkstudentenjob und den "Minijob" nach Bedarf. Jetzt habe ich halt noch den zweiten Minijob.

    Vielen Dank im Voraus!
  • Hey Lilli,

    sobald du regelmäßig mehr als in einem Minijob verdienst, musst du aus der Familienversicherung raus.
  • Guten Tag,
    ich hätte eine Frage zu dem Werkstudentenstatus.
    ich arbeite zur Zeit als Werkstudentin, lege morgen meine letzte Prüfung ab und muss dann noch meine Bachelorarbeit schreiben...die 12 Leistungspunkte für den Abschluss ausmacht.
    Bis ich bei dem Unternehmen angestellt wurde, hatten die noch nie einen Werkstudentin und der MItarbeiter, der die Löhne macht, meinte letztens zu mir, dass ich keinen Werkstudentenstatus mehr habe, sobald ich meine letzte Prüfung und Ergebnis habe...also in dem Monat der Status ausläuft...Er meinte dass die Bachelorarbeit nicht dazugehören würde....stimmt das?...dann müsste ich ja einen neuen Vertrag machen ab nächstem Monat...ohne meinen Abschluss. KÖnnten Sie mir bitte weiterhelfen?
  • Hey Nicky,

    deine Bachelorarbeit bzw. das Kollquium/Verteidigung ist die letzte Prüfung ;) Du verlierst deinen Status also erst, wenn die deine Uni offiziell mitteilt, dass du dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast.
    Ich war auch die erste Werkstudentin in meinem Betrieb. Ich kenne das Problem der Personalabteilung. sag ihnen, dass sie sich nicht strressen brauchen. Für sowas ist auch die Krankenkasse immer ein guter Ansprechpartner
  • Vielleicht kann mir ja auch jemand helfen :D

    Ich bin 35 und muss mich daher freiwillig selbst Versichern (Krankenkasse). Das sind im Monat aktuell 404€. Die Summe berechnet sich ja nach der Höhe die ich in meinem Nebenjob als Lehrkraft verdiene. Aktuell Brutto 2450,73€. Kein Anspruch auf BAföG mehr (Zweitstudium). Meine Frage diesbezüglich wäre, ob es nicht doch finanziell besser wäre, nicht mehr als Werkstudent unter Vertrag zu stehen sondern als normaler Teilzeitbeschäftigter. Leider hab ich da absolut gar keine Ahnung von^^
  • Hey Dominic,

    schau mal weiter oben. Da steht im Prinzip die Formel mit der du das selbst berechnen kannst. Aus dem Bauch heraus vermute ich, dass ein Teilzeitvertrag deutlich besser für dich wäre. Das ist ebenfalls einkommensabhängig, wird aber von der Firma zur Hälfte übernommen.
  • Hallo Luisa,

    Vielen Dank für die hilfreiche Zusammenfassung! Ich bin 32 Jahre alt und arbeite nach abgeschlossenem Master in Finance nun bereits 5 Jahre regulär in Vollzeit. Ich habe mich vor Kurzem entschieden, noch einmal einen lange gehegten Wunsch zu erfüllen und habe ein Informatik Studium begonnen, für das ich ich meinen Job auf Teilzeit reduziert habe.
    Ich merke nun, dass ich gerne das Berufsfeld komplett wechseln möchte und erwäge deshalb, einen Job in der Software Branche zu suchen - um gleich neben dem Studium Praxiserfahrung zu sammeln. Nachdem ich erst am
    Anfang des Studiums stehe, habe ich darüber nachgedacht, mich als Werkstudent in einer Software Firma zu bewerben. Ich frage mich aber nun, ob das angesichts meines Alters zu Problemen führt - in jedem Fall kann ich ja nicht mehr von der studentischen Krankenversicherung profitieren und zahle dort volle Abgaben. Gibt es noch weitere Dinge, die ich als Werkstudent ü30 beachten muss und die den Werkstudenten Job ggf. unattraktiver machen als ein Mini-Job? In Teilzeit werde ich vermutlich am Anfang des Studiums nicht eingestellt werden, da fehlen mir schlicht die Basics.

    Vielen lieben Dank vorab
    Corinna
  • Hey Corinna,

    dein Altr spielt dabei keine Rolle abgesehen von den Kosten für die Versicherung. Rechnerisch lohnt sich das nicht für dich. Ob Teilzeit oder Werkstudent hat nur mit der Sozialversicherung zu tun, nicht mit deiner Berufserfshrung/Wissensstand.
  • Hallo:) ich arbeite diesen Monat 25h/Woche, aber immer teilweise auch am Wochenende. Weißt du wie die Sonderregelungen genau sind: darf ich 20 h regulär in der Woche arbeiten und die weiteren 5 Stunden müssen dann am Wochenende sein? Oder wie genau ist das geregelt? Außerdem habe ich mich gefragt wenn ich für diesen Monat den Studentenstatus verliere, ob ich ihn dann den nächsten Monat wieder habe und ob das für mich irgendwelche Nachteile bringt? Vielen Dank im Voraus für deine Antwort!
  • Hey Leonie,

    soweit ich weiß beziehen sich die 20 Stunden tatsächlich nur auf normale Werktage. Unabhängig davon darfst du die 20 Stunden aber auch 26 Mal pro Jahr überschreiten. In der Regel passiert das in der vorlesungsfreien Zeit, wo viele Studierende Voll- statt Teilzeit arbeiten, was dann mit Werkstudentenvertrag problemlos möglich ist und auch das BAföG Amt hat damit kein Problem. Das wichtigste ist, dass im Arbeitsvertrag steht, dass die reguläre Arbeitszeit weniger als 20 Stunden wöchentlich beträgt. Wenn du dann jedes 2. Wochenende mehr arbeitest, sollte das überhaupt kein Problem sein. Wenn du jetzt aber standardmäßig 25 Stunden und mehr arbeiten willst, frag sicherheitshalber nochmal deine Krankenkasse bevor du irgendwas unterschreibst.
  • Hi Luisa,

    ich habe eine etwas kompliziertere Frage. Momentan studiere ich noch im Lehramtsbachelor. Ich habe alle meine Prüfungen abgelegt bis auf die Bachelorarbeit. Diese ist aber bereits angemeldet und muss bis Ende Juni eingereicht werden. Ab Mai werde ich einen Vollzeitjob als Assistentin beginnen. Für diesen werde ich immer eine Woche im Monat 24/7 arbeiten. Die restlichen drei Wochen habe ich also frei. Da meine Bachelorarbeit fast fertiggestellt ist, möchte ich in den restlichen drei Wochen des Monats noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Bis Ende April absolviere ich noch ein Praktikum. Ab Mai werde ich von meinem Praktikumsplatz übernommen. Dieser Arbeitsgeber hat vorgeschlagen mich als Werkstudentin zu übernehmen. Dann würde ich ab Mai einen Vollzeitjob haben + eine Werkstudententätigkeit. Ist es möglich als Werkstudentin zu arbeiten und einen Vollzeitjob zu haben, wenn man noch immatrikuliert ist (bis September)? Ich habe bereits gelesen, dass die Werkstudentenregelung trotz Immatrikulation nicht mehr greift, wenn bereits die Abschlussprüfung im Studienfach abgelegt wurde. Das wäre bei mir ja im Juni der Fall. Gilt das jedoch auch für einen Lehramtsbachelor? Da darauf ja eigentlich noch der Master und das Referendariat folgt.

    Ich bin gespannt auf deine Antwort. Teil mir sehr gerne mit an wen man sich bei solchen Fragen am besten wenden kann. :)

    Liebste Grüße
    Franzi
  • Hey Franzi,

    ich glaube nicht, dass das geht, aber das kann dir deine Krankenkasse mit Sicherheit beantworten. Das Werkstudentenprivileg setzt voraus, dass du Vollzeit studierst, was du offensichtlich nicht tutst, wenn du einen Vollzeitjob hast.Zwischen Lehramt und anderen Bachelor- sowie Masterstudiengängen gibt es keinen mir bekannten Unterschied. Mir ist aber auch nicht bekannt, dass das Werkstudentenprivileg aufgeben wird sobald man seine Bachelorarbeit verteidigt hat. Bei uns wurde man sofort exmatrikuliert und somit hat man mit bestandener Abschlussprüfung sofort alle studentischen Privilegien verloren. Meine Uni hat auch sofort dem BAföG Amt mitgeteilt, dass man bgeschlossen hat, sodass alle weiteren Zahlungen utomatisch eingestellt wurden. Wenn Bachelor und Master nahtlos ineinander übergehen, würde ich mir da erstmal keine großen Gedanken machen. Es sei denn, deine Uni verpetzt dich bei der Krankenkasse.
  • Hallo,
    ich bin zurzeit im 7. Semester an einer Hochschule immatrikuliert und habe ein duales Studium gemacht. Mein Studien- und Ausbilungsvertrag läuft zum 31.03. aus (Ende 7. Semester), jedoch bin ich an der Hochschule noch für ein 8. Semester immatrikuliert, um Einsicht in meine Bachelorarbeit zu nehmen. Ich habe kein Anspruch auf Bafög.
    Zum 01.04. werde ich eine Stelle in Teilzeit antreten mit 20 Stunden/ Woche.
    Ist hier eine Teilzeit oder Werkstudenten-Stelle sinnvoller/ möglich?

    Liebe Grüße
  • Hallo. Ich studiere an einer Fernuni derzeit in Vollzeit, d.h. ich teile mir meine Zeit für das Studium selbst ein. Ich möchte aber nun von einem Minijob in einen Werkstudentenjob wechseln, damit ich mehr Geld verdiene.
    Wie sieht meine monatliche Arbeitszeit als Fernstudent aus? Ich blicke da leider gar nicht durch. Ich verstehe es so, dass Werkstudenten in ihren Semesterferien mehr arbeiten dürfen, wie sieht es nun bei mir aus? Ich habe keine geregelten Semesterferien.
  • Hey Lena,

    Das BAföG unterscheidet nicht zwischen Fern- und Präsenzstudium, nur zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium. Teilzeitstudiengänge werden gar nicht gefördert. Man muss in Vollzeit immatrikuliert sein und weniger als 20 Stunden wöchentlich während der Vorlesungszeit arbeiten. Während der vorlesungsfrerien Zeit darf man machen, was man will.
  • Bei der feruni darf man die 20-stunden- woche nach selbstbelieben 26-wochen im jahr überschreiten, da kein geregelter Verlauf nach vorlesungszeit und vorlesungsfreierzeit existiert. Man sollte dies allersings vorher nochmal mit der krankenkasse abgeklärt haben und das ok von dieser bekommen.
  • Hey Michael,

    Die gelegentliche Überschreitung der 20 Stunden-Woche gilt ebenso im Präsenzstudium, weshalb man z.B. in der vorlesungsfreien Zeit auch Vollzeit arbeiten kann. Entscheidend ist, dass das Studium die Haupttätigkeit bleibt. Ein unbefristeter Teilzeitvertrag mit regulärer 30 Stunden-Woche ist aber keine 26 Wochen-Überschreitung der 20 Stunden-Regel. Das wäre ein normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag. Da meinen wir wohl dasselbe in anderen Worten :)
  • Hallo Luisa,

    wie ist es eigentlich wenn man alle Klausuren durch hat - folglich also keine Vorlesungen mehr hat - und "nur" noch die Bachelorarbeit zu schreiben hat: Könnte man dann theoretisch und praktisch auf Vollzeit arbeiten, solange man die BA noch nicht angemeldet hat?
    Bafög beziehe ich nicht, bedeutet ich bekomme da keine Probleme. Aber wegen dem Punkt "Vollzeit Studium" und Vollzeit arbeiten nur in der vorlesungsFREIen Zeit usw. bin ich mir nicht sicher.

    Danke im Voraus,

    LG Cesar
  • Hey Cesar,

    Wenn du Vollzeit arbeitest bist du über deinen Arbeitgeber versichert. Das hat dann nichts mehr mit dem Werkstudentenprivileg zu tun. Deiner Uni ist das grundsätzlich egal und dem Amt auch solange du kein BföG beziehst.
  • Hallo Luisa,

    Ich bin Studentin im 13. Semester. Habe keine Vorlesung mehr die ich besuchen muss und brauche keine Klausuren mehr ausser das Examen. Aktuell habe ich eine Tätigkeit gefunden für fast 20€ die Stunde. Ist das sinnvoll einen werkstudentenvertrag abzuschließen oder teilzeit? Ist befristeter Vertrag für 6 Monate. Und bei den Abzügen kann man sich die vom Finanzamt zurück holen? Danke für die Antwort .
  • Hey Seri,

    du müsstest dir ausrechnen, ob 90,7 % deines bruttos + 111,44 Krankenkasse mehr oder weniger als 80,1 % vom brutto ist. Letzteres wäre der Teilzeitarbeitsvertrag.
  • Hallo Luisa,
    schön, dass es jemanden gibt, der sich hier den komplizierten Fragen annimmt!

    Bei mir gibt es folgende Situation:
    ich bin 29 und studiere noch im Bachelor und habe keinen Anspruch (zumindest im Bachelor) auf Bafög. Bei meinem Arbeitgeber bin ich als Werksstudent angestellt und verdiene im Monat ganz unterschiedlich zwischen meist 500 bis 1000 Euro, ganz selten auch schon mal bis zu 1500 Euro. Da ich mich selber studentisch krankenversichern muss (111 Euro im Monat), frage ich mich, ob eine Werksstudententätigkeit da überhaupt sinnvoll ist, da ich bei 500 Euro Verdienst ja die aktuell 111 Euro pauschal zahlen muss und die Rentenversicherung ja auch noch vom Lohn abgezogen wird.
    Macht für mich Sinn, dass ich mich lieber als Midi anstellen lasse? und ab welchem Bruttolohn macht es ungefähr Sinn lieber ein Werksstudent zu bleiben?

    Außerdem hab ich mich immer gefragt:
    1. Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn ich als Teilzeitler einen Monat gar nicht arbeite, muss ich dann auch keine Abgabe für die Krankenkasse zahlen?
    2. Kann man als Teilzeitler auch noch nebenbei einen 450€ Job machen?

    Es wäre super lieb, wenn du mir bei den Fragen helfen könntest.

    Liebe Grüße

    Mirco
  • Hey Mirco,

    ab welchem Betrag sich eine Änderung des Arbeitsvertrags lohnt, kann ich dir hier auch nicht sagen. Das musst du selbst ausrechnen. Nimm dein Jahresbrutto - KV und RV. Das ist dann dein Jahresnetto als Werkstudent. Alternativ dazu der Midijob mit demselben Jahresbrutto abzüglich Sozialversicherung (21,3% ungefähr). Das wäre dann der Teilzeitvertrag. In beiden Fällen zahlst du durchgängig KV auch wenn du mal einen Monat nicht arbeitest, wobei es beim Teilzeitjob darauf ankommt, ob du für den Monat keinen Arbeitsvertrag hast oder nicht. als Werkstudent zahlst du ganzjährig gleich viel auch wenn du dauerhaft gar nicht arbeitest. Beim Teilzeitvertrag hängen deine Ausgaben vom Einkommen ab solange ein Arbeitsvertrag besteht kündigst du und hast zwischen zwei Verträgen eine Lücke, dann must du dich in der Lücke wieder selbst versichern. Bleibt der Teilzeitvertrag bestehen und du verdienst einen Monat lang einfach nichts, weil du nach Stunden bezahlt wirst und in dem Monat zufällig nix los war, hast du für den Monat auch keinerlei Abzüge für die KV. De Rentenversicherung zahlst du in beiden Fällen in gleicher Höhe
  • Hallo Luisa,
    Ich hätte auch mal eine Frage.
    Zu mir: Aktuell bin ich Student im 3ten Semester. Bin Familienversichert und beziehe kein Bafög. Ab dem 01.02.22 fange ich eine neue Stelle an. Für 15€ die Stunde (egal in welchem der Optionen)
    Jetzt stehen mir 3 Optionen zur Wahl:
    1. Werksstudent
    2. Teilzeit (20std)
    3. Honora Basis
    Außerhalb der Prüfungsphase bin ich auch durchaus bereit mehr zu Arbeiten. Und vom Arbeitgeber fällt auf jeden Fall auch mehr Arbeit an. Daher bin ich am überlegen welche Option für mich die beste wäre.
    Danke dir schonmal!
  • Hey Marcel,

    ich persönlich halte den Werkstudentenvertrag am sinnvollsten, weil du familienversichert bist. Beim Teilzeitvertrag werden zusätzliche Kosten für die Kranken und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Als Werkstdent hast du also bei gleichem Bruttogehal netto mehr raus. Als Werkstudent darfst du in den Semesterferien auch vollzeit arbeiten. Das ist gar kein Problem. Im Gegensatz zur Selbstständigkeit mit Honorar genießt du als Werkstudent Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für mich ist das also ein ganz klarer Fall.
  • Hallo Luisa, ich finde es toll, dass du so ausführlich auf die Fragen eingehst!
    In meinem Minijob (Mindestlohn) wurde mir jetzt der Wechsel zum Werkstudentenvertrag (auch Mindestlohn) angeboten, allerdings weiß ich nicht, ob das für mich sinnvoll wäre.
    Aktuell bin ich sehr frei in der Einteilung meiner Arbeitstage, 20 Stunden in der Woche sind mal drin und mal nicht. Aber es wurde gesagt, dass ich
    bei einem Werkstudentenvertrag für 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen sollte - kann das vom Arbeitgeber so verlangt werden?
    Vielen Dank dir!
  • Hey Tine,

    der Arbeitgeber kann mehr oder weniger alles verlangen. Ein Arbeitsvertrag ist eine Verabredung zwischen zwei Parteien, die beide einverstanden sein müssen. Bei jedem anderen Arbeitsvertrag würde man dir die Arbeitszeit auch vorgeben. Als Werkstudentin, darf er dir nicht mehr als 20 Stunden abverlagen. 20 Stunden sind aber nicht verboten. Wenn er mit weniger als 20 einverstanden wäre, könntet ihr euch auch darauf einigen.
  • Hi Luisa, ich würde gerne nachfragen, ob eine Werkstudententätigkeit in Vollzeit während der Vorlesungszeit durchgeführt werden kann, wenn aufgrund Corona keine Präsenzveranstaltungen stattfinden. Vielen Dank. Liebe Grüße Dominik
  • Hey Dominik,

    das weiß ich leider nicht. Du bist der erste., der mich das fragt. Ruf am besten mal bei deiner Krankenkasse an. Die sollten das wissen.
  • Hallo Luisa,
    Ich habe eine Frage an dich.
    Ich studiere Vollzeit, bekomme sehr gut BaföG und fahre jeden Tag 2h zwischen meinem Wohnort und der Uni hin und her. Für mich würde die Arbeit als Werksstudent nur in den Semesterferien in Frage kommen.
    Kann man als Werksstudent auch nur in den Semesterferien tätig sein?
    Vielen Dank für deine Hilfe.
  • Hey betty,

    wenn dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, wenn du nur in den Ferien rbeitest, ist das kein Problem. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du als Werkstudent sogar Vollzeit arbeiten :)
  • Hallo, ich habe ein Werkstudentin vertrag bekommen, 1000 euros pro Monat reichen mir nicht zu leben, was für Arbeit kann ich noch dazu finden?
  • Hey Anita,

    die Frage ist zu unspezifisch. Da kann ich dir nicht helfen. wenn du insgesamt mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, könnte es evtl. ärger mit der Krankenkasse geben. Frag da mal am besten nach. Ich bin mir nicht sicher.
  • Hallo Luisa,
    ich bin aktuell Vollzeit beschäftigt, möchte aber in absehbarer ein Studium beginnen (privat, also habe ich hohe Studienkosten). Nun stehe ich vor der Entscheidung, ob ich Vollzeit studieren soll plus Werkstudentenjob oder ob ich die Teilzeitvariante wähle und nebenbei Teilzeit arbeite (aber auch nur max. 25 Stunden damit ich mich aufs Studium konzentrieren kann.
    Ich kann schwer einschätzen wie sehr mich das Studium fordert, habe aber Angst, dass mir Vollzeit zu heftig ist.. Wenn ich mich aber für das Teilzeitmodell entscheide, fällt die Werkstudentenmöglichkeit weg.. Was erscheint dir sinnvoller?
    Danke und viele Grüße
  • Hey Vik,

    im Vollzeitstudium kannst du BAföG beantragen. Bei der Teilzeitvariante nicht. Ich an deiner Stelle würde Vollzeit studieren, BAföG bantragen und einen Werkstudentenjob machen. Da du Studiengebühre zahlst, bleiben beim BAföG Tatsächlich hab ich das so im ersten Semester so gemacht und war zugegebenermaßen heftig. Ich hätte es aber auch so weitergemacht, wenn ich nicht schwanger geworden wäre. Vollzeitjob mit Teilzeitstudium ist sichcher auch nicht sooo einfach. Im Prinzip kannst du auch beides versuchen. Also mit einem beginnen und später wechseln, wenn das nicht funktioniert. Das Studium von Vollzeit af Teilzeit zu ändern, ist in aller Regel kein Problem. Mit dem Jobmodell zu switchen ist wahrscheinlich schwieriger. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, müsste dein Einkommensfreibetrag audfgrund der Studiengebühren darfst du pro Jahr 10.000 brutto bzw. 833 Euro brutto monatlich dazuverdienen ohne dass es beim BAföG Abzüge gibt. Falls du nicht bei deinen Eltern wohnst und auch nicht mehr familienversichert bist, hättest du 1694 Euro monatlich zur verfügung inkl. BAföG. Nicht schlecht, oder?
  • Das stimmt nicht bei Bafög liegt die Grenze bei 5.400 Euro, dass heißt man darf 450 Euro pro Monat verdienen alles andere wird angerechnet und das ist schon der Höchstbetrag wenn man alleine wohnt. Die 10.000 beziehen sich auf die Einkommensteuer
  • Hey AtR385,

    wie ich schon schrieb, erhöht sich dieser Freibetrag für Studierende mit Studiengebühren. Das hat überhaupt nichts mit Steuern zu tun.
  • Hallo Luisa, danke für deine Antwort. Leider fällt die Sache mit dem Bafög bei mir weg, da ich schon 24 bin und auch bereits eine Ausbildung absolviert habe. Somit muss ich mir den gesamten Unterhalt neben den Studienkosten von rund 300€ selbst finanzieren, wodurch ich überhaupt die Bedenken habe.
    Sprich das Vollzeitstudium ermöglicht mir ja lediglich die Tätigkeit als Werkstudent welche finanziell nicht so enorm sein wird. Teilzeit könnte hingegen mehr für mich rumkommen, allerdings benötige ich dort ja auch ein Jahr länger..

    LG
  • Hey Vik,

    "schon 24"? Hältst du das für alt? Die Altersgrenze beim BAföG liegt bei 30. Das allein ist also kein Grund, der gegen BAföG spricht. Eine Ausbildung ist ebenfalls kein Problem. Es sei denn, du hast schon 2 Mal Schülerbafög bekommen (z. Abi + schulsche Berufsausbildung oder zwei aufeinander aufbauende Ausbildungen, typisch für Erzieher). Ansonsten ist die Ausbildung ziemlich egal. Du könntest sogar elternunabhängiges BAföG von bis zu 861 Euro monatlich bekommen + 833 Euro dazuverdienen. Verdienst du in Teilzeit mehr als 1694 Euro netto monatlich?
    Du kannst generell als Werkstudent genuso viel verdienen wie als Teilzeitangestellte. Wie im Artikel erklärt, kann Teilzeit in einigen Fällen trotzdem attraktiver sein. Für die meisten ist der Werkstudentenvertrag wegen der Sozialversicherungsabzüge aber die bessere Wahl. Studierende über 30 kommen wegen der teuren Krankenversicherung manchmal mit dem Teilzeitmodell besser davon.
  • Hallo Luisa,
    wow, das sind Infos die ich bisher tatsächlich noch nicht hatte. Aufgrund der Tatsache, dass ich durch den Beruf meines Vaters dachte, automatisch beim Bafög raus zu sein, ist es umso interessanter, dass du den Begriff 'elternunabhängig' nutzt. Ich werde mich mal intensiver mit der Sache beschäftigen.
    Einzigen Zweifel den ich aktuell noch habe ist der, dass ich Angst habe im 1. Semester keinen Werkstudentenjob zu bekommen weil erfahrenere Studenten sicher attraktiver für die Unternehmen sind.. aber nun gut, für eine der Möglichkeiten muss ich mich nun entscheiden.
    Vielen Dank für deinen Rat!
    Liebe Grüße
  • Hey Vik,

    mehr zur elternunabhängigen Förderung findest du hier https://www.studierenplus.de/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg/ und hier https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
    Werkstudent bedeutet nicht, dass die Arbeit irgendwas mit dem Studium zu tun hat. Du kannst auch als Medizinstudent im Supermarkt an der Kasse sitzen und dich trotzdem Werkstudent schimpfen. ;) Es geht lediglich um die Sozialversicherungsbeiträge. Werkstudenten sind für Arbeitgeber kostengünstiger als Teilzeitangestellte, auch wenn beide brutto gleich viel verdienen. Und du bekommst als Werkstudent auch netto mehr raus als die Kolleg*innen mit Teilzeitverträgen. Erfahrung im Studium ist dafür nicht wichtig.
  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor ca. 2 Monaten habe ich mich bei der Arbeit verletzt, als ich versuchte, einen unserer Roller, der unter dem Roller von anderen Firmen feststeckte, herauszuziehen.
    Irgendwann, als ich es schaffte, den Roller herauszuziehen, blieb mein Bein unter den anderen Rollern hängen und fiel dadurch zur Seite, der Roller fiel auf mich und mein Bein verdrehte sich, weil es feststeckte.
    In diesem Moment verspürte ich einen starken Schmerz in meinem Knie und ich konnte etwas platzen hören.
    Nach ein paar Sekunden versuchte ich aufzustehen und nachzusehen, worum es ging und bemerkte dann, dass ich mein Knie nicht strecken konnte.
    Ich habe die Verletzung meinem Arbeitgeber gemeldet, der mir gesagt hat, dass ich nach Hause gehen soll und wenn die Schmerzen nicht verschwinden, soll ich zum Arzt gehen.
    Der Arzt wies mich an, ein MRT zu machen, woraufhin er mir sagte, ich müsse operiert werden, weil mein Meniskus gerissen war.
    Vor einer Woche habe ich bei der Firma angerufen und gefragt, warum mir nur ein Teil meines Gehalts zusteht, wo mir gesagt wurde, ich solle mich für den Rest an meine Krankenkasse wenden. Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, weil ich Student bin und mich bei der Berufsgenossenschaft melden soll. Sie sagten mir dann, sie hätten mir einen Brief geschickt und ich solle warten.
    Vor zwei Tagen habe ich einen Brief bekommen und ehrlich gesagt ist mir nichts klar.
    Sie weigerten sich, mir Verletzengeld zu zahlen, weil mein Arbeitsunfall nicht die Ursache meiner Verletzung ist.
    Ich hatte noch nie Probleme und Schmerzen gehabt, ich konnte normal leben und funktionieren. Vor ungefähr 7 Jahren hatte ich eine Bandoperation, aber es war alles in Ordnung und ich hatte nie wieder ein Problem
    Durch diese Verletzung hat sich mein Leben total verändert, denn ohne Einkommen weiß ich nicht, wie ich meine Beiträge bezahlen soll. Außerdem kann ich mich nicht bewegen, ich kann nichts tun.
    Können Sie mir bitte sagen, was ich dagegen tun kann?

    Mit freundlichen Grüßen
  • Hey David,

    damit bist du hier leider komplett falsch. Bestimmt gibt res in deiner Nähe irgendwo eine Sozialberatung, die sich mit solchen Sachen auskennt.
  • Hallo Luisa,
    mich interessiert, ob mein Arbeitgeber (eine Uni-Klinik und das Landesamt für Finanzen als Lohnzahler) mir den Werkstudentenvertrag aufzwingen können? Ich arbeite 25% in der Klinik, studiere etwas völlig anderes um da irgendwann weg zu kommen. Jetzt bedrängen sie eine Kollegin zum Werkstudentenvertrag und ich bekam ein Schreiben vom LfF, wo die Immatrikulationsbescheinigung verlangt wird und sie die "Versicherungspflicht/ -freiheit" feststellen wollen. Ich vermute ich soll auch Werkstudent werden um der Klinik Geld zu sparen.
    Vielen Dank und viele Grüße, Frank
  • Hey Frank,

    ein Vertrag entsteht grundsätzlich immer im Einverständnis aller beteiligten Parteien. So wie dein Arbeitgeber dich nicht zum Werkstudentenvertrag zwingen kann, kannst du ihn auch nicht zwingen einen anderen Vertrag mit dir abzuschließen. Ein Werkstudentenvertrag ist IMMER an die Vollzeitimmatrikulation gebunden. Natürlich will dein Arbeitgeber nicht mehr bezahlen als nötig. Würdest du das wollen, wenn du etwas oder jemanden bezahlst?
  • Hallo Luisa,
    ich habe mir jetzt ein paar Kommentare durchgelesen, aber finde nichts Passendes zu meiner aktuellen Situation. Daher einmal meine Frage: Ich arbeite als Werkstudent (wer hätte es gedacht), bin jedoch mit meinem Arbeitgeber sehr unzufrieden und habe nun ein Vorstellungsgespräch für einen neuen Job auf 450€ Basis. Mein Vertrag als Werkstudent wurde bereits einmal verlängert, meine jetzige Vertragslaufzeit geht vom 01.03. - 31.08.2021. Mein Master beginnt am 01.09. und der neue Job voraussichtlich auch am 01.09. Kann ich den Vertrag einfach auslaufen lassen ohne dass es einer Kündigung bedarf? Bisher wurde mit mir vor einem Monat kurz über eine Verlängerung gesprochen, aber ansonsten habe ich hier noch keine mündliche oder schriftliche Zustimmung gegeben.
    Vielleicht kannst du mir hier weiterhelfen.

    Freundliche Grüße

    Sophie
  • Hey Sophie,

    sofern nichts anderes vereinbart wird, laufen Zeitverträge automatisch aus. Wenn dein Arbeitgeber nichts sagt, will er dich ebenfalls loswerden.
  • Hallo Luisa,
    ich habe mal eine Frage, ich bin als Werkstudent auf stundenbasis angestellt und bin ausdrücklich auf die 450,- Euro-Grenze (als Mindestverdienst) hingewiesen worden aber sorum, dass ich im Monat darüber kommen muss. Ich muss quasi im Monat mindestens soviele Stunden arbeiten, dass ich die 450 Euro erreiche. Wenn ich schon weiß, ich muss viel lernen, soll ich mich lieber komplett für einen Monat abmelden, als unter 450,- Euro rauszukommen. Bei einer Betriebsprüfung könne man nur so nachweisen, dass der Werkstudentenstatus gegeben ist.Das wäre für die Prüfung wichtig

    Ein ständiges Ummelden von Werkstudent auf Aushilfe ist nicht gewünscht, was ich auch verstehe, da hier einige Studenten arbeiten und wenn man das für jeden machen würde, müssten sie wahrscheinlich noch jemanden extra einstellen. Aber dennoch, ich verstehe das nicht ganz. Für Aushilfen gibt es ja auch die Ausnahmeregelung, dass man 2 Monate o.s.ä. auch mal drüber kommen kann, wenn es im Jahr einen Gesamtbetrag nicht überschreitet.

    Gibt es diese 450,- Euro Grenze als Mindestverdienst für Werkstudenten überhaupt oder müsste man dann jedes mal nur ummelden, wenn jemand drunter bleibt. Oder gab es mal so eine Grenze. Hier bekommt man sogar Ärger, wenn man mehr als 1 oder 2mal unter 450,- geblieben ist.

    Danke und VG Paula
  • Hey Paula,

    eine Untergrenze für Werkstudenten ist mir nicht bekannt, was nicht heißt, dass es das nicht geben kann. Ich weiß auch nicht immer alles. Frag mal deine Krankenkasse.
  • Hey liebe Luisa, ich habe eine Frage und wie es aussieht bist du ein totaler Pro darin! Vielleicht kannst du mir ja weiter helfen… Und zwar hab ich einen Teilzeitjob als Kassiererin (16h/Woche), bin aber Vollzeitstudentin an der Uni. Ich würde gerne meinen Vertrag umändern lassen von Teilzeit zu Werkstudent? Geht das so einfach wie ich mir das vorstelle? Weil die Kriterien für ein Werkstudenten Job erfülle ich ja, ich weiß nur nicht was die Kriterien sind was die Arbeit angeht um es als Werkstudentenjob anzuerkennen? Weißt du da zufällig mehr?
    Beste Grüße!
  • Hey S,

    Klar, könnt ihr den Vertrag einfach ändern wenn du und dein Arbeitgeber euch darin einig seid, dass ihr das wollt. Das Werkstudentenprivileg hat nichts mit der Art der Tätigkeit zu tun. Ob die Arbeit mit dem Studium fachlich verwandt ist oder nicht ist egal. Relevant ist nur, dass du standardmäßig weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest und dich selbst freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherst und du musst Vollzeit immatrikuliert bleiben.
  • Hallo Luisa,
    Ich bin Student, über 30 Jahre alt und freiwillig versichert, nun zieht die KV 194,... Euro monatlich, ich habe gehört, dass man die KV auch vom Lohn abziehen kann und die Hälfte auch mit dem Arbeitgeber zahlen lassen kann. ist das möglich? hat das auch mit dem Arbeitsvertrag und den Stunden zu tun? und wie kann man das machen, dass die Krankenversicherung, die Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zahlen und vom Lohn abgezogen werden.
  • Hey Nabil,

    das entspricht einem ganz normalen Arbeitsvertrag, den jeder normale Angestellte in Deutschland hat. Nichts besonderes. Das hat dann aber auch nichts mehr mit den 194 Euro zu tun. Die Höhe der KV hängt dann von deinem Gehalt ab, von dem dann auch Arbeitslosengeld- und Rentenversicherung abgezogen werden.
  • Hallo Luisa,

    Kannst du mir sagen wie das ist, wenn der Arbeitgeber einen klassischen Vertrag aufsetzt (15h/Woche, befristet auf 5 Monate). Laut meinem Arbeitgeber setzten die keine Werkstudentenverträge auf sondern nur klassische Verträge? Weißt du wo sich hier Vor- und Nachteile für mich ergeben können? In meinem Vertrag würde ich die max. 20h nicht überschreiten, auch nicht der jährlich gedeckelte Betrag von 9.744 € und ich bin parallel auch immatrikuliert. Macht das für mich bei der Steuererklärung oder generell einen Unterschied ob es ein offizieller Werkstudentenvertrag ist (schriftlich festgehalten) oder reicht für die Steuererklärung, dass die Rahmenbedingungen eines Werkstudentenjobs gegeben sind. Oder hat es für mich vielleicht sogar Vorteile, dass ich einen normalen Arbeitnehmer Vertrag bekomme und keinen Wekrstudentenvertrag?

    Ich hoffe meine Erläuterung und Fragen sind verständlich und dass du mir weiterhelfen kannst!

    LG
    Natalie
  • Hey Natalie,

    die Vor- und Nachteile stehen alle im Artikel. Das Werkstudentenprivileg muss schriftlich festgehalten sein, immerhin hängt davon ab, wer deine Krankenversicherung zahlt und ob du Arbeitslosengeld zahlen musst. Du und dein Arbeitgeber müsst euch in diesem Punkt also einig sein. Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. das ist bei normalen angestellten, die vorher keinen zusätzlichen Freibetrag bein Finanzamt beantragt haben immer freiwillig. Dem Finanzamt ist auch egal, ob das Werkstudentin bist oder nicht. Es geht im Prinzip nur um die Sozialversicherung.
  • Hallo Luisa,

    Danke für den sehr informativen Artikel.
    Ich hab da auch eine Frage die du hoffentlich beantworten kannst:
    Ich arbeite als Werkstudent 20h/Woche und würde zusätzlich gerne meinen selbständigen Job am Wochenende behalten. Geht das dann nur in den Semesterferien solange ich die 26-Wochen-Grenze nicht überschreite? Oder weißt du ob es auch im semester möglich ist? (Wochenende-Regelung?)
  • Hey Manja,

    weiß ich nicht. Ich habe generell keine Ahnung wie das läuft, wenn man neben der Werkstudententätigkeit noch einen zweiten Job hat. Ich kann da auch nur raten. Am besten du fragst deine Krankenkasse.
  • Hallo ich habe mit zwar alle Kommentare durchgelesen, bin mir aber immernoch nicht sicher, ob es möglich ist einen Werkstudentenjob mit weniger als 450 Euro gehalt zu haben. Da ich Bafög beziehe wäre es für mich einfach nicht rentabel, wobei ich trotzdem gerne etwas mehr Erfahrung im Job sammeln würde
  • Hey Orfeusz.kdz,

    klar ist es das, macht aber abgesehen vom BAföG keinen Sinn. Werkstudent bedeutet nicht, dass der Job etwas mit deinem Studienfach zu tun hat. Es geht hier nur um die Sozialversicherung, also, ob du in die Arbeitslosengeldversicherung einzahlst und die Krankenkasse abhängig vom Einkommen zahlst. Bei weniger als 450 Euro wirst du einen Minijob Vertrag bekommen, was aber genauso Erfahrung im Job bedeutet.
  • Hallo und danke für den tollen Beitrag,.
    Ich habe eine Frage. ich bin zurzeit Vollzeitstudentin und arbeite nebenbei in Teilzeitbeschäftigung. Ich zahle also auch alle Versicherungen und Steuern, etc.
    Darf ich gesetzlich zusätzlich noch einen Vertrag als Werkstudentin (20h / Woche) haben? Also dass ich 2 Jobs habe. Einer als normaler Teilzeitjob und das andere als Werkstudent?

    Danke im Voraus!
    LG
  • Hey Karla,

    wenn du mehr als 20 stunden pro woche arbeitest bist du keine Werkstudentin. Ganz streng genommen bist du damit auch keine Vollzeitstudentin, da du offiziell mehr arbeitest als studierst. Abgesehen davon fällt mir auch kein guter Grund ein, Teilzeit + Werkstudent zu machen. Das ist zusammen ja schon vollzeit. Wenn überhaupt, würde ich nur einen 450 Euro Job machen. Das hat mit dem Werkstudentenprivileg aber nichts zu tun.
  • Hallo. Ich finde es toll, dass hier auf die Fragen so gut eingegangen wird. Ich hätte jedoch zwei Fragen: 1. Muss die Tätigkeit etwas mit dem Studienfach zu tun haben, damit man sie als Werkstudent ausüben/anmelden kann? - 2. Ich habe gehört, dass es Einschränkungen gibt, sobald man bei seiner Abschlussarbeit ist und das Ergebnis vorliegen hat. Was genau muss man da beachten? Müsste man ab dem Zeitpunkt dann wieder diese Nebentätigkeit als Minijob anmelden oder wie müsste man da vorgehen?
  • Hey Giovanni,

    1. Nein. 2. Das Werkstudentenprivileg endet mit deinem Studium. Ihr müsstet dann den Vertrag ändern, wenn du weiterhin dort arbeiten willst.
  • Hey
    ich arbeite bereits als Werkstudentin 20h/Woche in einer Firma, habe allerdings jetzt ein Angebot von der Fachhochschule für ein Mentoring Programm bekommen, dass 6 Monate läuft. Ich muss dort 4h die Woche arbeiten. ich hab mal gehört, dass Arbeiten am Lehrstuhl nicht unter diesen Regelungen fallen, stimmt das?
  • Hey Nina,

    meinst du mit Regelung das Werkstudentenprivileg? In Bezug worauf? Als SHK bekommst bekommst du bestimmt einen Minijob Vertrag. Das hat so gesehen tatsächlich nichts mit Werkstudenten zu tun. Ob das aber ein Problem für die Sozialversicherung ist, wenn man beides macht und dabei mehr als 20 Stunden arbeitet, weiß ich nicht. Genauso wenig weiß ich, ob das mit dem Lehrstuhl relevant ist.
  • Hallo Luisa,

    Ich hätte eine Frage zum Vertrag. Aktuell bin ich als Werkstudentin unter Vertrag mit 20h/ Woche. Ich würde meinen Muster gerne Vollzeit bei meinem Arbeitgeber machen. Muss hierfür ein neuer Vertrag aufgesetzt werden oder läuft das weiterhin über den Werkstudenten Vertrag?

    Vielen Dank und liebe Grüße!
  • Hey Leonie,

    ich habe keine Ahnung was du meinst.
  • Hallo Luisa,

    danke für den tollen Artikel! Ich hätte eine Frage an dich. Aktuell arbeite ich als Werkstudentin mit ca. 12 Wochenstunden und verdiene dabei zwischen 700 und 800 € netto monatlich. Da ich 25 Jahre alt bin, zahle ich knapp 110 € an die studentische KV/PV. Nun habe ich eine Meldung bekommen, dass ich als sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter umgemeldet wurde. Bei der aktuellen Abrechnung ist mir aufgefallen, dass trotz der neu dazugekommenen Arbeitslosenversicherung die Sozialabgaben trotzdem niedriger (ca. 100 € ohne Rentenversicherung, die ja sowieso gezahlt werden muss) ausfallen, als wenn ich die studentische KV/PV selbst übernehme. Kann ich diese jetzt einfach kündigen oder hören die automatisch damit auf, die Beiträge abzubuchen, sobald mein Arbeitgeber die überweist? Ob das rechtlich gesehen überhaupt funktioniert, da ich ja deutlich unter 20 Stunden arbeite und Vollzeit studiere, ist die andere Frage...

    Danke für deine Hilfe!
    Liebe Grüße
  • Hey Reni,

    das ist rechtlich kein Problem. Dir und deinem Arbeitgeber steht es frei zu entscheiden, ob du einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitvertrag oder Werkstudentenvertrag abschließt. Ich würde dir KK anrufen, um sicherzustellen, dass sie nicht versehentlich doppelt abrechnen.
  • Frage:
    Darf ich bei dem Arbeitgeber, bei dem ich schon seit mehreren Jahren fest angestellt arbeite (ohne Studium), anschließend als Werkstudent eingestellt werden, wenn ich jetzt studiere?
  • Hey Julia,

    ja natürlich. Hab ich auch gemacht. Du und dein Arbeitgeber könnt miteinander alles vereinbaren solange ihr euch einig seid.
  • Hallo,
    ich habe den Artikel und die Kommentare gelesen, sowie andere Seiten durchstöbert, dennoch erschließt sich mir Folgendes nicht:
    Muss ich mehr als 450 Euro verdienen um einen Werksstudentinnen-Vertrag abschließen zu können, da es sonst als Mini-Job zählt? Oder könnte ich nur 300 Euro/Monat verdienen und dennoch einen Werksstudentinnen-Vertrag haben?

    Meine Situation: Ich arbeite aktuelle einen Mini-Job mit etwa 10 std. die Woche und möchte jetzt zusätzlich eine Hiwi-Stelle mit etwa 5 std. die Woche annehmen. Laut Mini-Job Zentrale kann ich die beiden Jobs aber nicht unter einem Studentenwerks-Vertrag vereinen sondern sie zählen sperat - ich müsste sie also als zwei Mini-Jobs anmelden und einen versteuern.
    Laut Internetrecherche muss ich aber keine Steuer zahlen, wenn ich einen Werksstudentinnen + einen Mini Job habe und dabei unter den 20 std/Woche bleibe. Deshalb würde ich gerne einen der Beiden Jobs unter einem Werksstudentinnen-Vertrag laufen lassen, obwohl ich dort weniger als 450 Euro im Monat verdiene - geht das?

    Vielen Dank!
    Silvana
  • Hey Silvana,

    mir ist keine Mindeststundenzahl bekannt. Ich kenne aber auch keinen Fall wie deinen. Ich vermute, dass Arbeitgeber darauf wenig Lust haben, weil Werkstudenten durch den Zuschuss zur Rentenversicherung teurer für sie sind. Sprich einfach mit deinem Arbeitgeber wie der das sieht. Wenn du Steuern zahlst, mach einfach eine Steuererklärung. Dann bekommst du alles zurück und wenn du es richtig machst, kriegst du auch noch so eine Art Gutschrift für künftige Steuern (Verlustvortrag).
  • Danke Luisa!
    Wirklich toll, dass man hier so schnell eine Antwort erhält.
    Alles Gute!
  • Hi,

    ich habe eine kleine Frage. Ich bin bereits seit 10 Jahren in einer großen Klinik tätig (eingestellt mit meinem Ausbildungsberuf). Ich habe nach zwei Jahren privat angefangen zu studieren udn meinen Bachelor gemacht. Damals hatten wir uns geeinigt, in dieser Zeit als Werkstudent zu laufen. Danach war ich wieder im normalen Arbeitnehmerverhältnis. Nun bin ich über 33 und habe meinem Chef, jedoch nie der Personalabteilung, von meinem Masterstudium erzählt. Als diese davon jedoch erfuhr (habe meine Wochenstunden wegen eines Praktikums für 4 Monate reduziert), haben sie ohne mich zu fragen, wieder als Werkstudent "eingetragen", welches für mich zum großen Nachteil wurde. Dürfen die das ohne mein Einverständnis? Es gibt keine Vertragänderung diesbezüglich.
    Und meine letzte Frage: Ich habe meine Wochenstunden wieder auf über 20 Wochenstunden erhöht, sodass ich aus dieser Regelung falle, nun fragen sie mich erneut nach meiner Immatrikulation, muss ich denen diese geben?
    Vielen Dank !!!!
    LG
  • Hey P,

    Bin nicht dass sie ohne dein Einverständnis einfach deinen Arbeitsvertrag ändern dürfen aber frag einfach Anwalt was jetzt zu tun ist.
  • Hallo Luisa,
    warum kann ich nicht als Studentin in einem Teilzeitjob regulär nicht mehr als 20 h in der Woche arbeiten? Mir ist klar, dass als Vollzeitstudentin das Studium im Vordergrund stehen muss. Aber wenn man das alles gut hinbekommt? Wen genau interessiert das dann? Also unsere Hochschule weiß doch gar nicht, wieviel die Studierenden arbeiten. Ich frage mich da immer, an welcher Stelle es zu Problemen kommen könnte?
    Viele Grüße
  • Hey Adriana,

    rein zeitlich steht das Studium nicht im Vordergrund, ob du das hinkriegst oder nicht ist egal. Per Definition hat eine Nebentätigkeit weniger Stunden als eine Haupttätigkeit. Deine Haupttätigkeit ist das Studium. Offiziell beasprucht ein Vollzeitstudium durchschnittlich 40 Stunden pro Woche (Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitungen, Prüfungen,....) Wenn du mehr als die hälfte davon arbeitest, ist das Studium die Nebentätigkeit, damit verlierst du das Werkstudentenprivileg und musst von deinem Arbeitgeber vollständig sozialversichert werden. Es geht hier nicht darum die Studierenden zu bestrafen, sondern sie vor den Interessen der Arbeitgeber zu schützen. Als Werkstudent hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und musst dich selbst Krankenversichern. Das macht dich für Arbeitgeber zu einer billigen Arbeitskraft zu deinem Nachteil. Im Artikel steht auch, dass es kein Problem ist, wenn du hin und wieder mehr als 20 Stunden arbeitest. In den Semesterferien kannst du auch vollzeit arbeiten gar kein Problem, aber das solll halt nicht die Regel sein. Wenn dein Chef möchte, dass du regulär 25 Stunden pro Woche arbeitest, soll er dir einen Teilzeitvertrag geben.
  • Hallo Luisa,
    bei meiner Krankenkasse ist meine Mitgliedschaft als Student abgelaufen, da ich 30 geworden bin. Um genau zu sein, läuft sie zum 31.03.2021 ab und ich fange einen neuen Teilzeitjob ab dem 01.04.2021 an. Bei diesem Teilzeitjob verdiene ich mehr als 450€ im Monat und werde durch den Arbeitgeber versichert. Ich hatte vorhin bei meiner Krankenkasse angerufen ob ich trotzdem die Anmeldung als Freiwilliges Mitglied zurückschicken muss. Das wurde verneint, da mich ja der Arbeitgeber versichert und die Versicherung somit nahtlos weitergeht.
    Meine Frage ist: Da ich unter 20 Stunden die Woche arbeiten werde, ist es in Ordnung dass es als Teilzeitjob angemeldet wird, oder können da irgendwelche Konsequenzen auf mich zukommen? Würde mein Arbeitgeber das als Werkstudentenjob eintragen, würde ich dadurch finanziell (rechnerisch) einen Nachteil haben. Dazu muss gesagt werden, mein Arbeitgeber hat kein Problem damit, es als Teilzeitjob einzutragen

    LG Petka
  • Hey Petka,

    Uni und BAföG haben auch kein Problem mit deinem Teilzeitjob solange du unter den regelmäßigen 20 Stunden bleibst. Wie das rechnerisch für dich aussieht, ist im Artikel erklärt. Du kannst es dir damit selbst zusammenrechnen.
  • Hallo Luisa,

    leider finde ich nichts zu einer möglichen Länge der Beschäftigung. Aktuell habe ich einen Zweijahresvertrag, der diesen Sommer ausläuft. Gibt es die Möglichkeit diesen zu verlängern oder einen neuen abzuschließen? Die Personalabteilung sagt, dass es nicht möglich ist, da ich sonst einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte.
  • Hey Dennis,

    Theoretisch kann der verlängert werden aber dein Arbeitgeber will dir eben keinen unbefristeten geben. Das ist sein gutes Recht. Aber Werkstudentenverträge können wissens nach nicht unbedingt zeitlich befristet sein. Das Werkstudentenprivileg endet mit deiner Exmatrikulation danach müsstet ihr einen neuen Vertrag schließen, der mit deinem Studium nichts zu tun hat. Wenn genau wissen willst frag einen Anwalt für Arbeitsrecht.
  • Hi Luisa,
    nun sind die Semesterferien angebrochen. Kann ich 40 Studen von Mo-Fr arbeiten und am Sa und/oder So weitere 10 Std (im selben Unternehmen)? Somit würde ich auf insgesamt 50 Std in der Woche kommen. Ist das verboten, oder für Werkstudenten möglich? Ich möchte dies auch nicht jede Woche machen, aber in der vorlesungsfreien Zeit würde es sich ab und zu anbieten.
    Gruß
  • Hey K.,

    in der vorlesungsfreien Zeit kannst du machen, was du willst, es sei denn du hast die 26 Ausnahmewochen pro Jahr schon ausgereizt, wovon ich nicht ausgehe.
  • Hallo, kann man neben einem Teilzeitjob ( 10h/ Woche) mit Sozialabgaben und darüber auch versichert etc. noch einen Werkstudentenjob annehmen und diesen auch so bezahlt bekommen?
    Würde insgesamt auf 20h/woche kommen, also bei jedem Job 10h?

    LG
  • Hey J,

    Ich kapier die Frage nicht. 1x sozialversicherte Teilzeit + 1x Werkstudent? Richtig? Sowas hat mich noch nie jemand gefragt. Frag mal die Krankenkasse, Finanzamt oder Rentenversicherung. Falls du BAföG beziehst, sollte das kein Problem sein. Ich hab nur keine Ahnung wie das mit der Sozialversicherung läuft.
  • Hallo Luisa,

    ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung absolviert und habe 4 Jahre in Vollzeit gearbeitet. Danach habe ich mit meinem Bachelor angefangen (Vollzeit) und habe nebenbei immer gearbeitet. Jetzt bin ich im Master (auch Vollzeit) und habe 7 Jahre Berufserfahrung, ich würde demnach mit meinen Abschlüssen und Berufserfahrungsjahren 4100,-€ brutto/Monat als Vollzeitkraft verdienen. Wäre es nun schlauer für mich, mich als Teilzeitkraft einstellen zu lassen (2050 €/Monat) und kann ich als Werkstudentin überhaupt soviel brutto/Monat verlangen?

    Vielen Dank für deine Antwort
  • Hey Veronika,

    was sich rechnerisch mehr für dich lohnt kannst du dir mit der Tabelle oben selbst berechnen. Für Werkstudenten gibt es keine Einkommensgrenze nur eine begrenzte Arbeitszeit.
  • Vielen Dank für den Artikel.
    Für mich bleibt die Frage offen, ob es eine Altersgrenze gibt, ab der man NICHT mehr Werkstudent sein kann. Ich meine hierzu 2019 gelesen zu haben, dass man bei über 30 Jahren oder 33 Jahren das Werkstudentenprivileg nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

    Im Voraus vielen Dank für deine Antwort und, falls möglich und vorhanden, für die Nennung einer entsprechenden Rechtsquelle.
  • Hey Veronika,

    ich kenne keine Altersgrenze für Werkstudenten. Es gibt aber eine Altersgrenze für die studentische Krankenversicherung. Ab 30 wird's deutlich teurer. Von daher kann es gut sein, dass sich ein Werkstudentenvertrag ab 30 rechnerisch nicht mehr lohnt und ein normaler Teilzeitvertrag besser für den oder die Studentin ist. Das Unternehmen kommt mit dem Werkstudentenvertrag immer besser weg. Von daher muss man schauen, ob die Arbeitgeber mitspielen. Verpflichtet sind sie dazu nicht.
  • Hallo Luisa,

    danke für deinen ausführlichen Artikel!
    Ich bin über meine Eltern privat versichert und musste mich zur Immatrikulation offiziell von einer gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Allerdings kann ich mich jetzt bis zum Ende meines Studium von keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr versichern lassen. Heißt das, ich kann überhaupt nicht als Werkstudentin arbeiten? Oder gibt es hier besondere Regelungen?

    Vielen Dank dir und eine schöne Woche,
    Marie
  • Hey Isabel,

    soweit ich weiß macht es keinen Unterschied ob privat oder gesetzlich, hauptsache nicht über den Arbeitgeber oder beitragsfrei gesetzlich (Familienversicherung). Aber frag einfach mal deine Versicherungsgesellschaft, ob die ein Problem damit hat.
  • Hallo,
    Kurze Frage arbeite als Werkstudent im Supermarkt und muss für mein Studium noch Pflichtpraktika erfüllen.
    Muss mich mein Chef im Supermarkt dafür freistellen? Weil es ja für das Studium ist? Weil er meint das ich dafür Urlaub nehmen muss, aber dann geht mein ganzer Urlaub dafür drauf und der dient ja eigentlich zur Erholung!
    Habe bisher darüber leider keinerlei Informationen gefunden!
    Vielen lieben Dank!
  • Hey DerDennyiston,

    was dein Studium betrifft, muss dein Chef gar nichts. Das Werkstudentenprivileg hat eigentlich nur was mit deiner Sozialversicherung zu tun. Du solltest mal mit ihm klären, was du mit "Freistellung" meinst. Für einige Arbeitgeber bedeutet das volles Gehalt ohne Arbeit. Warum sollte er das machen? Davon hat er ja nichts. Deshalb hat er dir wohl den Urlaub als Kompromiss vorgeschlagen. Aber vielleicht lässt er sich ja auch auf eine unbezahlte Freistellung ein.
  • Hallo
    Wie ist es wenn ich in Österreich immatrikuliert bin und in Deutschland aber einen Wohnsitz habe
    Kann ich dann hier als Werksstudent arbeiten?
  • Hey Domink,

    ich glaub schon, aber das weiß deine Krankenkasse bessr als ich.
  • Hi Luisa,

    ich bin 31 Jahre alt und Student im letzten Semester ab Oktober. Ich möchte ab Oktober als Teilzeit Angestellter arbeiten. Laut der Vergleichstabelle entstehen für eine Teilzeitstelle als Student so einige Sozialabgaben.
    Meine Fragen wären, ob es Sinn macht als Teilzeit Angesteller oder Werkstudent tätig zu sein? Habe ich Nachteile als Teilzeit Angestellter in Bezug auf meinen Studentenstatus?

    Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße,

    Tekin
  • Hey Tekin,

    die Antworten auf all diese Fragen stehen im Artikel. Da ist nicht nur eine Tabelle mit den Sozialabgaben, sondern auch der Vergleich mit den Abgaben als Werkstudent. Damit kannst du dir selbst ausrechnen, was sich für dich lohnt und was den Studentenstatus betrifft, steht ebenfalls drin.
  • Danke für den ausfühlrichen Artikel.
    Eine Frage zu meiner persönlichen Situation:
    ich bin jetzt 30 Jahre alt und studiere im Master. Ich arbeite neben dem Studium als Angestellter auf Teilzeit (20 h/Woche, 1450€ brutto).
    Nach meiner Rechnung lohnt sich die Umstellung auf eine Anstellung als Werkstudent nicht, da ich mit 30 Jahren nicht mehr studentisch, sondern freiwillig krankenversichert bin (ca. 200€), und somit mein Brutto-/Nettoverhältnis in etwa gleich ist.
    AUßER: Ich bitte meinen Arbeitgeber mir die Arbeitgeberanteile, die er jetzt für meine Kranken- und Sozialversicherung zahlt, auf meinen Bruttolohn zu packen. Damit würde sich mein Netto um ca. 200€ pro Monat erhöhen.
    Wäre das eine Möglichkeit?
    Hat mein Arbeitgeber oder ich dadurch iwelche Nachteile?
    Meines Erachtens kann es ihm ja eigentlich egal sein, ob er die Anteile an die Versicherung oder an mich zahlt.
  • Hey Felix,

    Ich bin weder Expertin in Arbeits- noch Unternehmensrecht und auch keine Steuerberaterin. am besten du spreichst direkt mit deinem Arbeitsgeber.
  • Hallo Luisa, ich beginne jetzt (in den Semesterferien) eine Werkstudentenstelle mit 20h/pro Woche und einem Gehalt von 1400. Bleibe ich bis Beginn der Vorlesungszeit gesetzlich familienversichert oder muss ich mich jetzt schon studentisch selber versichern? Bin Student, 23 Jahre alt und war bisher gesetzlich familienversichert. Danke!
  • Hey Mary,

    sobald du regelmäßig mehr als 450 euro monatlich verdienst, musst du dich selbst versichern. Wäre es ein reiner Ferienjob, der nur ein oder zwei Monate geht, könntest du wahrscheinlich in der Familienversicherung bleiben, aber dein Job geht ja weiter, also gilt für dich die eigene Versicherung ab sofort. Die Frage kann dir deine Krankenkasse aber besser beantworten als jeder andere.
  • Hey Luisa, meine Situation ist folgende, ich arbeite seit Anfang des Monats als Werkstudentin, muss jedoch momentan nahezu jeden Tag sprich Mo-Sa erscheinen, ab und an auch mal Mo-Fr. Ich arbeite jedoch jeden Tag nur ca 2-3 std als Ladenhilfe, komme somit kaum auf meine 20 Stunden und der Aufwand ist ebenfalls absolut unnötig, eine Vollzeit stelle mit minimalstem Aufwand also, schon fast zu schade sich um 5 aus dem Bett zu quälen um dann um 8 nachhause geschickt zu werden.Nun habe ich einen zweiten Job angenommen, der mich 3 Tage die Woche a 15 Euro beschäftigt, die Arbeitszeit ist flexibel. Ich kann selbst bestimmen wie lange ich arbeite, sprich ob 5/10/12 Stunden pro TAG. Somit hätte ich an einem Tag quasi nahezu das raus was ich in einer WOCHE bei meinem jetzigen Werkstudenten Job tue. Ist dies überhaupt miteinander vereinbar? Oder sollte ich Sinnesgemäß lieber einmal nach einer Vertragsumschreibung auf 450€ meines Werkstudentenvertrages bitten? Bin extrem verwirrt, da mein Studentenstatus so mit beiden ja entfallen würde? Was wäre die sinnvollste Lösung deiner Meinung nach und steuertechnisch? hoffe du kannst helfen! & danke im Voraus
  • Hey Vika,

    ich kann hier keine arbeitsrechtliche Beratung anbieten. Ich bin weder Steuerberaterin, noch Anwältin. Ich kann und darf deine Frage schlichtweg nicht beantworten.
  • Hallo Luisa, ich arbeite derzeit auf 450€ Basis in einem U. in dem ich auch ab Oktober mein Pflichtpraktikum erledigen werden. Das U. hat mir einen Werkstudentenvertrag über den vollen Workload des Praktikums angeboten (150 Stunden pro Monat, also Vollzeit). Ich würde dann ca. 14 Wochen über die maximalen 20 Std/Woche kommen, allerdings hat vorher noch nie ein Werkstudentenvertrag bestanden. Das dürfte doch eigentlich kein Problem darstellen, oder?
  • Hey Marc,

    das ist definitiv ein Problem, wenn du BAföG Empfänger bist, da darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, es sei denn es ist ein Pflichtpraktikum, was es mit Werstudentenvertrag nicht ist. Außerdem wird das Einkommen eines Pflichtpraktikums volls ans BAföG angerechnet. Abgesehen davon, würde ich sicherheitshalber nochmal die Krankenkasse fragen, ob sie ein Problem damit hat. Ich wage zu bezweifeln, dass unter dem Deckmantel des Werkstudentenvertrags ein regulärer Vollzeitjob erlaubt ist.Aus meiner Sicht könnte es durchaus einen Unterschied machen, wenn man 2 Mal im Jahr in den Ferien arbeitet und zwischendurch mal die 20 Stunden etwas ausreizt oder einen Vollzeitjob während eines regulären Semesters ausübt. Zusätzlich könnte deine Uni ein Problem damit haben. Ich würde mich also nicht ohne weiteres darauf einlassen ohne die unmittelbar betroffenen Parteien zu fragen. Wenn's schief geht, interessiert niemanden, was du im Internet gelesen hast.
  • Hallo Luisa,
    Thanks a lot for the well explained article. What are the chances to be able to write Master thesis after the completion of Werkstudent at the same company? Would it also be possible to get a job offer?

    Thanks a lot
  • Hey Omar,

    just ask that company. there ist no global answere to your question.
  • Hi Luisa,

    ich bin momentan Werkstudent und arbeite 16h/Woche. Mein Gehalt liegt bei 10€/h. Da ich erst seit Mai angefangen habe, erhielt ich keine Abzüge beim Bafög. Da ich zum neuen Semester einen neuen Bafög-Antrag stellen muss und somit einen neuen Bewilligungszeitraum habe, stelle ich mir die Frage, wie ich mein Gehalt bzw. meine Tätigkeit optimal anpassen sollte? Ich erhalte den Höchstsatz beim Bafög.

    LG Cody
  • Hey Cody,

    5400 Euro pro Jahr (BWZ) sind anrechnungsfrei. Ob du die in 12 Monate a 450 Euro oder an einem einzigen Tag verdienst, ist egal.
  • Ich bin als Werkstudent angestellt auf 20h in Firma A. Möchte jetzt in den Semesterferien auf 450€ Basis bei Firma B arbeiten. Bin aktuell bei 19Wochen von den 26Wochen die ich im vergangenen Jahr schon mehr als 20h pro Woche gearbeitet habe. Frage1: Theoretisch dürfte ich jetzt noch 7Wochen mehr als 20h arbeiten? (Wenn ich von Oktober 2019-Oktober 2020 ausgehe).
    Frage 2: Muss der 450€ versteuert werden oder nicht (für den Fall, dass ich den Werkstudenten-Status behalten kann)?
  • Hey Jana,

    ich bin jetzt keine Steuerexpertin, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man sich beim Zweitjob zwischen Steuerklasse 6 oder einer Steuerpauschale entscheiden/kann muss. Vielleicht ist diese Info auch veraltet. Bei mir selbst ist das schon einige Jahre her und bei mir ging es um einen Minijob neben der Ausbildung, nicht neben einem Werkstudentenjob. Grundsätzlich sind beide Jobs Einkommenssteuerpflichtig, Wie viel Steuern man schlussendlich wirklich zahlen muss, wird in der Steuererklärung ermittelt. also auch wenn jetzt Steuern abgezogen werden, könnte es sein, dass dir das das Finanzamt nach der Steuererklärung komplett zurückzahlt.
    Und was die Stundenzahl bei 2 Jobs angeht, weiß ich schlichtweg nicht. Ich kenne schlichtweg niemanden, der neben dem Studium genug Zeit und nerven hatte 2 Jobs nachzugehen. Die meisten stocken ihre Stunden bei der Werkstudentenstelle in den Semesterferien einfach auf. Für sowas solltest du einen Experten für Arbeitsrecht fragen. Das übersteigt meine Kompetenz.
  • Vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich steige nicht mehr so durch. :)
    Ich bin aktuell 28 Jahre alt und werde noch eine Weile studieren (Bachelor, danach evtl Master). Aktuell beziehe ich noch den Höchstsatz an elternunabhängigem Bafög, welches aber wegfallen wird, da ich länger brauche. Ich muss also zukünftig mehr Stunden arbeiten, damit ich was wegfallende Bafög (+ wegfallenden Minijob) ausgleichen kann. Meine studentische Krankenversicherung zahle ich mit ca. 108€ monatlich selbst. Ich weiß jetzt leider nicht, ob sich ein Teilzeitjob oder eine Werkstudentenstelle mehr lohnt, also wo ich mit mehr Geld netto rausgehe? Jeder, den ich frage, sagt leider etwas anderes. Würde mich über jeden Tipp freuen.
  • Hey Nina,

    schau mal oben im Artikel ist eine Tabelle, wo alle Abzüge zu finden sind. So kannst du dir selbst ausrechnen, was besser für dich ist.
  • Mir (23, Vollzeitstudium) wurde die Frage gestellt, ob ich als Werksstudentin oder als Teilzeitangestellt anfangen möchte.
    Bleibe ich als Werksstudentin Familienversichert auch wenn ich über 450€ im Monat komme? Welcher Vertrag wäre wohl besser für mich?
  • Hey Henrike,

    was besser für dich ist, musst du selbst entscheiden. Wenn du regelmäßig mehr als 450 Euro verdienst fliegst du aus der Familienversicherung. Der Studententarif für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt aktuell bei ca. 110 Euro monatlich und ist unabhängig vom Einkommen. Ab 25 fliegst du automatisch aus der Familienversicherung.
  • Hallo,

    ich bin Vollzeitstudent, mit Teilzeitarbeitsvertrag. Zu alt für Studententarif bei KV.

    Darf mich der Arbeitgeber von sich aus einfach als Werkstudent abrechnen? Die Personalabteilung behauptet, dass sie mich sogar so abrechnen müssen. Stimmt das? Wie gesagt: Teilzeitarbeitsvertrag.
  • Hey Stephie,

    als sozialversicherungspflichte Teilzeitangestelle bist du für die Firma teurer als Werkstudentin. Kein wunder, dass deine Firma darauf keine Lust hat, aber sie ist nicht dazu verpflichtet eine Werkstudentin aus dir zu machen. Entscheidend ist der Arbeitsvertrag. Gibt genug Studierende, die in Teilzeit arbeiten und volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Falls du BAföG beziehst, musst du nur darauf achten, dass du unabhängig von der Art deiner Tätigkeit, nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest.
  • Hallo also bei mir ist es folgendermaßen ich fange neben dem Studium eine Stelle an und zahle aktuell 110 kV selbst da ich über 25 bin. Ich werde als teilzeit eingestellt und verdiene Dann 1044. Ich habe an Hand der Daten oben mal gerechnet und würde mit mehr Geld raus gehen als teilzeit angestellte als als Werkstudent. Ich bin deshalb etwas verwirrt. Als tz hätte ich Abzüge (anhand der Tabelle oben) von 201 Euro während ich als Werkstudent zwar nur die 9neuro rv Abzug habe aber trotzdem noch meine kV selbst mit 110neuro dann zahlen muss.

    Ist mein Gedanke falsch?
  • Hey Marylou,

    deine Überlegung scheint durchaus korrekt zu sein. In deinem Fall wäre eine Teilzeitanstellung günstiger für dich, aber für deinen Arbeitgeber teurer. Wenn das die Firma nicht stört, spricht nichts gegen eine Teilzeitanstellung. Falls du BAföG beziehst, wäre das aber eine Milchmädchenrechnung, da dein Versicherungszuschlag von 109 Euro wegfallen würde und bei regelmäßiger Überschreitung der 20 Stunden Woche auch der komplette BAföG Anspruch wegfällt.
  • Ich bin über 25 und überlege, meinen neben dem Studium laufenden Nebenjob von einer 450-Euro Beschäftigung in einen Teilzeit oder Werkstudentenjob ändern zu lassen.
    Was würdet ihr mir raten, bezüglich der Abzüge und zu zahlenden Leistungen? Blicke einfach nicht mehr durch.
  • Hey Basti,

    Werkstudent.
  • Hallo,
    folgendes Szenario: ich entscheide mich, mein Studium (Studium A)nach einem Jahr hinzuschmeißen und will dann ein neues beginnen(Studium B). Während Studium A habe ich bei einem Supermarkt angefangen als Werkstudent zuarbeiten. Jetzt ist Studium B in einer anderen Stadt und ich kann bei diesem Supermarkt nicht weiterhin arbeiten. Darf ich dann mein Werkstudentenjob ohne weitere Konsequenzen kündigen?
  • Hey Emily,

    Warum solltest du das nicht dürfen? Du bist kein Sklave. Ein Arbeitsvertrag ist eine zweiseitige Geschichte, die von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden darf. Du musst gegebenfalls nur auf eine Kündigungsfrist achten. Das steht für gewöhnlich alles im Vertrag. Schau mal rein.
  • Wenn ein Werksstudent ein Praktikum für 6 Monate hat und 768 Stunden in der Zeit arbeiten muss und als bezahlung eine Aufwandsentschädigung bekommt. Bleibt er da Werksstudent obwohl er über die 20Std/Woche kommt ? Und sind auch keine Vorlesungen in der Zeit.
  • Hey Marcel,

    Gute Frage,

    kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Frag das lieber nochmal einen Arbeitrechtler, bevor ich hier Mist verbreite, der nicht stimmt.
  • Wie ist das denn, wenn man mehr als 450€ verdient?
    Dann muss man von Familienversicherung in die Studentische? Aber gibt es auch noch andere "Folgen"? bekomme ich trotzdem Kindergeld, muss ich keine extra Steuern zahlen?
  • Hey Anna,

    kommt druf an wie viel genau du verdienst und wie viel du arbeitest. erstmal wechselst du den versicherungsstatus bei der krankenkasse und von deinem Einkommen wird der Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung abgezogen. Arbeitest du dann z.B. in den Semesterferien Vollzeit als Werkstudent, werden für den Zeitraum auch Steuern einbehalten, die du dann aber mit der Steuerklärung wahrscheinlich wieder zurückbekommst (wenn du denn eine machst) https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studentensteuererklaerung/
  • Hi Nina,

    mal eine andere Konstellation. Ich bin über 30 und bekomme Bafög (Abi über den zweiten Bildungsweg) Krankenversichert bin ich als freiwillig. Trifft diese 20 Std. Werkstudentreglung mich auch? Kann ich ebenfalls als Werkstudent angestellt werden oder einen freiberuflichen Tätigkeit, die nicht mehr als 20 Std. überschreiten ausüben. LG
  • Hey Ali,

    wie im Artikel schon steht ist die Voraussetzung, dass du ein Vollzeitstudent bist. Das Werkstudentenprivileg hat nichts mit BAföG zu tun. Für Schüler gibt es keinen Werkstudentenvertrag. Eine freiberufliche Tätigkeit ist wieder etwas völlig anderes. Selbstständig arbeiten darf im Prinzip jeder. Als BaföG Empfänger sollte dir nur bewusst sein, dass Gewinn über 4221,24 € pro Jahr vom BaföG abgezogen wird.
  • Hallo! Ist es möglich bei einem Arbeitgeber vom Minikob auf einen Werkstudenten-Job zu wechseln? Ich habe nun also 7 Monate nicht mehr als 400€ als Minijobber verdient und möchte nun ab August als Werkstudent angestellt werden. Ist der Wechsel einfach möglich?
  • Hey Nina,

    das musst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er das möchte. Es ist aber nicht verboten. Du musst im Prinzip nichts weiter machen als einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und deine Krankenkasse darüber zu informieren. Aufwand hat wahrscheinlich nur dein Arbeitgeber bzw die Personalabteilung.
  • Hey Nina,

    das musst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er das möchte. Es ist aber nicht verboten. Du musst im Prinzip nichts weiter machen als einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und deine Krankenkasse darüber zu informieren. Aufwand hat wahrscheinlich nur dein Arbeitgeber bzw die Personalabteilung.
  • Hi, ich fang ab September an als Werkstudent zu arbeiten, jedoch beginnt mein Praxissemester, bei welchem ich eine 40h Woche absolvieren werde(ich bekomme keinen Lohn), im Oktober. Ist es möglich wöchentlich trotzdem 60h zu arbeiten ?
  • Hey Nicole 60 stunden pro Woche arbeiten ist hardcore. Bist du sicher, dass du das willst/kannst? Wie schon ein paar Kommentare weiter oben steht, darfst du die 20 Stunde Grenze an 26 Wochen pro Jahr überschreiten. Ein Werkstudentenjob im Praxissemester sollte also drin sein.
  • Ich arbeite als Werkstudent und habe letztens meine letzte Klausur in meinem Bachelor Studiengang geschrieben.
    -Bleibe ich im Studenten Status bis ende des Semesters oder bis die Ergebnisse rauskommen?
    -Wenn ich mich nicht direkt im Master Studiengang einschreibe, was habe ich von alternativen um ca. 30 Std pro woche weiter zu arbeiten?
    -Ist ein Praktikum hier eine sinnvolle Lösung für mich und meinen Arbeitgeber?

    LG Majd
  • Hey Majd.M,

    dein Studium endet offiziell mit deiner Exmatrikulation. an manchen Unis ist das der Tag an dem dein letztes Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird, an manchen das Semesterende. Was davon zutrifft musst du deine Uni fragen. Ich weiß nicht, ob ein Praktikum oder normales Angestelltenverhältnis besser für euch ist. Das musst du mit deinem Arbeitgeber erörtern.
  • Hallo. Ich werde bald 30 Jahre alt..ich könnte einen Werkstudent Job bekommen. Aber meine Frage ist: Man muss ja deutlich weniger Sozialversicherung Beiträge zahlen. Aber was ist wenn ich in den Semesterferien viel verdienen. Also so ca 4000 Euro brutto. Ja das ist bei mir sehr realistisch. Bleibt das mit den Vergünstigungen oder zahl ich wieder die normalen Beiträge?
    Also gibt es eine brutto Grenze ab der sich diese Variante nicht mehr lohnt?
  • Hey gardizia,

    Für das Wrkstudentenprivileg gibt es keine Einkommensgrenze und in den Semesterferien auch keine Stundenbegrenzung. Du kannst also problemlos in den Semesterferien Vollzeit arbeiten und trotzdem diesselben Sozialversicherungsbeiträge zahlen wie sonst auch.
  • Hallo,
    ich habe die Information, dass ich im Durchschnitt (auf ein Jahr hochgerechnet) nur 20 Stunden durchschnittlich pro Woche arbeiten darf. Also wären 20 Stunden im Semester und 40 Stunden außerhalb des Semesters als Werkstudent nicht "erlaubt", da ich so ja pro Jahr 30 Stunden im durchschnitt arbeite und keine 20.

    Stimmt das? Ich selber habe noch keine Eindeutige Lösung gefunden.
    Danke im Voraus.
  • Hey Max,

    Korrekt ist, dass du innerhalb eines Beschäftigungsjahres die 20 Stunden Grenze maximal 26 Mal überschreiten darfst. Du darfst also 26 Wochen pro Jahr so viel arbeiten wie du willst. Die Semesterferien sind also überhaupt kein Problem. So die übereinstimmenden Informationen die ich von deutschen Studentenwerk, Anwalt für Arbeitsrecht, und Personalsachbearbeiterin mit 30 Jahren Berufserfahrung habe. Außerdem habe ich im Bachelorstudium selbst als Werkstudentin gearbeitet.Ich bin also ziemlich sicher, was das angeht, auch wenn ich dir spontan keinen genauen Paragraphen dazu nennen kann.
  • Ich bin 29, studiere im Master Teilzeit (meiner Bewertung nach mehr als 50 % eines Vollzeitstudiums). Besteht die Möglichkeit einen Werkstudenten Job anzunehmen, falls ja, a) welche Kosten muss ich selber Tragen? b) meine Bewertung basiert auf die aufgewendeten Stunden pro Semester (alle Module zusammengerechnet und im Vergleich zu einem anderen Vollzeit Master gesetzt) ist das der richtige Ansatz ? Vielen dank im Voraus
  • Hey Tikey,

    ebntsccheident ist nicht, wie viele Module du tatsächlich belegst, sondern dein Status auf der Immatrikulationsbescheinigung. Wenn da nicht Vollzeit steht, kannst du keinen Werstudentenvertrag abschließen. Als Werkstudent wird nur der Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung (9,3% vom Bruttogehalt) abgezogen. Kranken- und Pflegeversicherung musst du komplett selbst zahlen z.B. als freiwillig gesetzlich Versichter im Studententarif kostet aktuell ca. 189 € monatlich für Studierenden U30. Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/krankenversicherung-studenten/
  • Hallo,
    ich studiere im europäischen Ausland Medizin und bin somit nicht in Deutschland gemeldet. Kann ich trotzdem in Deutschland als Werksstudent arbeiten? Bin über eine längere Zeit in Deutschland, da die Uni weitesgehend ausfällt (Corona)
  • Hallo,
    ich bin momentan parallel zu meinem Studium als Werkstudent angemeldet.
    Aufgrund der aktuellen Lage verschiebt sich allerdings der Beginn der Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen) an unserer Hochschule vom 16.03.2020 auf den 20.04.2020. Bis dahin finden allerdings bei ausgewählten Modulen Online-Vorlesungen statt.
    Ist es nun gestattet, in dieser Zeit unbegrenzt als Werkstudent zu arbeiten oder gelten aufgrund der Online-Vorlesungen bereits die maximalen 20 Stunden pro Woche?

    Besten Dank im Voraus!
  • Gute Frage, das weiß ich ehrlich gesagt nicht. So eine Situation gab es ja noch nie und es ist gut möglich, dass es deshalb auch keine explizite gesetzliche Regelung dazu gibt. Hast du darüber schonmal mit deinem Arbeitgeber gesprochen? Wenn es eine Personalabteilung in dem Betrieb gibt, müssten die solche Fragen abklären. Ist ja in ihrem eigenen Interesse.

    LG Luisa
  • Hallo, ich bin jetzt neu als Werkstudentin eingeschrieben und verdiene ca. 853€ brutto im Monat während des Semesters. Meine Krankenkasse meinte ,ich bin damit nicht mehr familienversichert und muss meinen Beitrag selber zahlen. Ich verstehe das jetzt nicht ganz mit den Kosten , die ich bezahlen muss.

    Darf ich während meiner Semesterferien trotzdem über meinen Gewerbeschein arbeiten oder muss ich dann steuern abdrücken und werde ich dann wenn ich einen anderen job während der Ferien mache über die Steuerklasse 6 abgerechnet?

    Dankeschön!
  • Hey, das sind viele verschiedene Bereiche, die du ansprichst. Die Familienversicherung funktioniert nur solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest und auch nicht mehr als in einem Minijob verdienst. Du musst dich aufgrund deines einkommens jetzt selbst privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Mehr dazu erfährst du hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/krankenversicherung-studenten/. Das hat soweit nichts mit Steuern zu tun. Wenn du zwei Angestelltenverhältnisse parallel machst, wird einer davon über Steuerklasse 6 abgerechnet. Auf Einkommen aus selbstständiger Arbeit gibt es keine Steuerklassen, du musst nur eine Steuererklärung machen und ggf. Steuern nachzahlen. Das war jetzt sicher ziemlich viel auf einmal, aber auch ein recht komplexes Thema, das sich nicht mal nebenbei erklären und verstehen lässt.
  • Hallo :)
    Ich bin im 7. Semester und habe bereits alle zu erbringenden Leistungen + Bachelorarbeit erbracht. Nun bin bis aber noch bis 15.3.2020 als Studentin eingeschrieben. Ich möchte den Studentenstatus gerne bis dahin behalten. Nun hat mir mein Arbeitgeber einen Werkstudentenvertrag angeboten, ist das den überhaupt noch möglich ? Da ich ja mit allem fertig bin. Und wenn ja, darf ich da mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten?

    Vielen Dank schon einmal
  • Laut Sozialgesetzbuch ist, solange das Studium die Hauptsache und die Werkstudententätigkeit die Nebensache, es unabhängig davon ob man über 450€ verdient oder nicht. Wichtig ist nur, dass nicht mehr als 20 Std die Woche arbeitet und es ein Vollzeitstudium ist. Dann wird man auch trotz eines höheren Verdienstes von der Krankenkasse, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung befreit. Jedoch muss die Rentenversicherung weiterhin bezahlt werden. Ansonsten würde sich das Ganze ja auch überhaupt nicht von einem Midi-Job unterscheiden.
  • "Laut Sozialgesetzbuch ist,[...] es unabhängig davon ob man über 450€ verdient oder nicht" Was meinst du mit es? was ist unabhängig?
  • Eine kurze Rückfrage, sollte ich also als Werkstudent 20 Stunden Arbeiten und ca 1018 Brutto (also um die 800€ Netto) verdienen, ist es sehr wohl rechtlich gestattet, dass ich einen Minijob nebenbei mache um 200€ mehr zu verdienen? Ich benötige nämlich mindestens 1000€ Netto für meine Wohnung und Lebenshaltungskosten. Vielen Dank für den Artikel.
  • Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube, dass du dann keinen Anspruch mehr auf das Werkstudentenprivileg hast. Insgesamt arbeitest du ja dann dauerhaft über 20 Stunden pro Woche. Damit würden die Krankenversicherung für Studenten ~ Das MUSST Du wissen!(https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/krankenversicherung-studenten/) BAföG fällt dann schonmal aus, weil du mehr arbeitest als studierst. Und dann stellt sich auch die Frage, ob es nicht einfacher wäre die Stundenzahl bei dem einen Arbeitgeber zu erhöhen als Uni + 2 Jobs zu managen. Wenn du eh keinen Anspruch auf BAföG hast, macht ein Wohngeld für Studenten trotz BAföG(https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/) mehr Sinn als ein zusätzlicher Minijob.
    LG Luisa
  • Und wie ist das, wenn man aufgrund seines Alters nicht mehr studentisch versichert sein kann und sich deshalb freiwillig versichern muss? Dann bezahlt man ja doch deutlich mehr Krankenversicherung und Sozialabgaben. Wie kann ich meinem Arbeitgeber das klar machen und kann er daraufhin entscheiden, mich nicht als Werkstudent anzumelden?
  • Hey Bine,

    in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Der Werkstudentenstatus ist ein Privileg, kein Zwang. Du kannst auch einen ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber abschließen. Wenn du BAföG beziehst, musst du nur darauf achten, dass du weniger als 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeitest.

    LG Luisa
  • Ganz oben steht, dass man weiterhin familienversichert bleibt und unten steht, dass dies wegfällt. Was stimmt nun?
  • Theoretisch ist beides möglich. Verdienst du durchschnittlich 450€ monatlich, kannst du in der Familienversicherung bleiben. Verdienst du mehr, musst du dich selbst versichern. Die meisten Werkstudenten verdienen mehr und versichern sich daher selbst.
  • Dafür ist der Inhalt um so informativer, vielen Dank dafür!
  • die hellblauen wörter in den texten sind mies, da kaum lesbar
  • Danke für dein Feedback.

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